Wer Internettauschbörsen wie Kazaa nutzt, den kann das Tauschen von Musikdateien richtig teuer zu stehen kommen. Die Musikindustrie hat den Großangriff auf User dieser Tauschbörsen vor einigen Jahren gestartet. Zahlreiche Ermittler und Anwaltskanzleien verdienen ihr Geld damit, illegalen Musikdateien auf die Schliche zu kommen. Unterstützt werden sie dabei mehr oder weniger freiwillig von den Telekommunikationsunternehmen. Denn jeder PC hat im Internet hat eine IP-Adresse, mit welcher er identifiziert werden kann.

Die Unternehmen müssen, wenn illegale Dateien auf dem Rechner gefunden wurden, die Identität des Besitzers des Anschlusses preisgeben. Haftbar ist dann immer genau dieser.

Aber was ist denn nun eigentlich genau strafbar? Das Downloaden von Musik ist genau genommen nämlich nicht der strafbare Akt. Strafbar ist vielmehr das zur Verfügung stellen von Musikdateien zum Download. Wie der Name Tauschbörse vermuten lässt, gibt es keinen zentralen Server von dem die Dateien bezogen werden. Vielmehr stellt jeder User der downloaded den anderen Usern seine Dateien zur Verfügung. Das ist der eigentlich Verstoß gegen das Urheberrecht und genau danach suchen die Ermittler. Sie durchforsten die Tauschbörsen und lassen sich die Inhalte der Bibliotheken, welche die User im Laufe Zeit angesammelt haben anzeigen. Wenn sie hier illegal zur Verfügung gestelltw Dateien finden, schreiten sie zur Tat.

Download lohnt sich nicht

Im Nu ist der Besitzer des Anschlusses ausfindig gemacht und seine Daten werden an eine Anwaltskanzlei übergeben. Diese schickt den oft ahnungslosen Internetnutzern dann eine saftige Mahnung. Schon bei knapp 100 Titeln kann sich die Forderung auf über 10.000 Euro belaufen.

1162504_dj_pictogramHier gilt das Prinzip, der Anschlussinhaber haftet für alles was durch seine Leitung geschieht. Auch wenn die Kinder sich Zugang zu der illegalen Tauschbörse geschaffen haben, oder die Nachbarn unbefugt über ein offenes Wlan Musik getauscht haben, zahlen muss immer der Inhaber des Anschlusses. Es sei denn er kann glaubhaft machen, alles für dessen Sicherung unternommen zu haben.

Ein lustiges aber auch wahres Statement von Dieter

Musikdownload Strafe in Amerika

Anno 2007 machte sich eine alleinerziehende Mutter strafbar, als Sie 24 Musiktitel durch eine Filesharing Börse verbreitet hatte. Saftig und horrend hört sich die Strafe an: 220.000 US-Dollar muss Sie zahlen, soweit hatten die Geschworenen entschieden. Doch das war nur die Spitze des Eisbergs. In Jahr 2009 wurde das Verfahren erneut eingeleitet, da damals ein Fehler unterlaufen ist. Mittlerweile muss die Mutter von vier Kindern eine Strafe von nahezu 2 Millionen US-Dollar bezahlen. Allerdings macht sich die verurteilte keinerlei Sorgen um die extreme Strafe, da ihre finanziellen Mittel niemals dafür ausreichen würden.

Warum so hart gegenüber der Beschuldigten vor gegangen wird, liegt auf der Hand: Sie soll als abschreckendes Beispiel dienen und die Musikpiraterie zumindest in Amerika einbisschen eindämmen. Ob das klappt ist mehr als fragwürdig.

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